Ratzeburg, 24. November 2021. Seit heute gilt das neue Infektionsschutzgesetz in Deutschland. Hiernach gelten verschärfte 3G-Regelungen auch für Pflegedienste. Beschäftigte dürfen – unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind – ambulante Pflegeeinrichtungen nur betreten, wenn sie getestet sind.

Für Geimpfte und Genesene gilt laut Gesetz ein abweichender Testrhythmus insoweit, dass die Testung höchstens zweimal pro Kalenderwoche wiederholt werden muss. Ungeimpfte bzw. nicht genesene Beschäftigte müssen vor jedem Betreten ein negatives Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 24 Stunden ist (bzw. bei PCR-Test nicht älter als 48 Stunden).

Fast ausnahmslos alle der aktuell 45 Beschäftigten bei HorizontCare sind vollständig geimpft. Nur zwei Beschäftigte – eine Teilzeitkraft und eine 450-Euro-Kraft – sind noch ungeimpft. Dies entspricht einer Impfquote von rund 95 Prozent.

Das gesamte Team arbeitet zum Schutz der Pflegebedürftigen seit Januar 2021 durchgehend mit FFP2-Masken. Unabhängig vom Bereich Pflege, Betreuung oder Haushalt sowie beim Aufeinandertreffen im Büro.

Hinweis: Gemäß IfSG müssen Besucher:innen (unserer Geschäftsstelle) jedes Mal ein negatives Testergebnis (Schnelltest unter Aufsicht) nachweisen – unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind. Grundsätzlich finden coronabedingt zurzeit jedoch keine Vor-Ort-Termine in der Alten Wache statt.