Sind Sie unzufrieden mit Ihrem bisherigen Pflegedienst? Informieren Sie sich bitte über die Möglichkeiten zur fristlosen Kündigung bei Vertrauensstellung nach § 627 BGB. Dies hat der BGH bereits 2011 entschieden. Unabhängig von Ihrem Wohnort im Kreis Herzogtum Lauenburg können Sie Ihren Pflegedienst frei selbst wählen.