Pflege- und Krankenkassen

Wie erhalte ich einen Pflegegrad?
Melden Sie sich bei Ihrer Pflegekasse z.B. telefonisch und lassen Sie sich einen Antrag auf Leistungen der Pflegekasse zusenden. Im Prinzip kann dieser Antrag formlos gestellt werden. Sie werden dann über einen Termin zur Begutachtung vor Ort bei Ihnen zu Hause informiert. Sind Sie bereits Kunde bei HorizontCare, begleiten wir Sie bei diesem Termin nach Möglichkeit gern. Auf dessen Grundlage erfolgt ggf. eine Einstufung in einen der Pflegegrade. Fällt die Begutachtung positiv aus, gilt der Pflegegrad rückwirkend ab dem Datum der Antragstellung. Wird kein Pflegegrad anerkannt oder erfolgt die Einstufung aus Ihrer Einschätzung zu niedrig, lässt sich innerhalb einer Frist Widerspruch einlegen. Als Pflegedienst erbringen wir keine Rechtsberatung, daher empfehlen wir Ihnen, sich hierfür anwaltliche Unterstützung einzuholen.
Was sind Kombinationsleistungen?

Kombinationsleistungen bedeuten bei den Pflegegraden 2 bis 5, dass das monatlich nicht durch einen Pflegedienst in Anspruch genommene Restbudget dem Pflegebedürftigen anteilig ausgezahlt wird. Hierfür ist die Angabe einer Pflegeperson notwendig. Neben den Kombinationsleistungen gibt es das Pflegegeld sowie Sachleistungen, bei denen das nicht verbrauchte Budget verfällt. Damit HorizontCare direkt mit der gesetzlichen Pflegekasse abrechnen kann, ist eine „Umstellung auf Kombinationsleistungen“ oder Sachleistungen notwendig. Da Ihnen das anteilige Pflegegeld erst nach der Abrechnung durch den Pflegedienst überwiesen wird, ändert sich der Zeitpunkt der Auszahlung.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Mit dem Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI steht Ihnen in den Pflegegraden 1 bis 5 zusätzlich jeden Monat ein Budget von 125 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag wird jedoch nicht an Pflegebedürftige ausgezahlt, sondern kann z.B. mit einem ambulanten Pflegedienst genutzt werden – etwa für Haushalts- oder Betreuungsleistungen. Werden die 125 Euro nicht (oder nicht vollständig) verbraucht, wird ein Guthaben angespart. Damit stehen pro Jahr insgesamt 1.500 Euro zur Verfügung. Achtung: Am 30. Juni des Folgejahres verfallen nicht verbrauchte Ansprüche.

Was ist Verhinderungspflege?

Bei Vorliegen des Pflegegrades 2 bis 5 stehen auf Antrag jährlich 1.612 Euro für Verhinderungspflege zur Verfügung. (Wird eine Kurzzeitpflege nicht in Anspruch genommen, kann sich dieser Betrag durch Umwandlung von bis zu 50% auf maximal 2.418 Euro erhöhen.) Damit wird eine Vertretung der Pflege zu Hause finanziert, wenn die gemeldete Pflegeperson ausfällt oder eine Auszeit braucht. Der zeitliche Anspruch beläuft sich auf maximal 42 Tage bzw. sechs Wochen. Dabei gelten folgende drei Voraussetzungen. Erstens: Es wurde (unabhängig vom Pflegegrad) sechs Monate zu Hause gepflegt (Vorpflegezeit). Die Pflege muss dabei nicht von derselben Person durchgeführt worden sein. Zweitens: Es liegt mindestens Pflegegrad 2 vor. Drittens: Es gibt eine (der Pflegekasse gemeldete) Pflegeperson (z.B. Angehörige, Nachbarn, Bekannte), die an der sonst regelmäßig von ihr durchgeführten Pflege gehindert ist. Die Meldung ist auch nachträglich möglich. Sofern die Verhindungspflege tageweise genutzt wird, wovon bei Urlaub und Krankheit ausgegangen wird, erfolgt eine Kürzung des Pflegegeldes. Bei einer stundenweisen Verhindungspflege mit einer Abwesenheit der Pflegeperson von unter acht Stunden erfolgt hingegen keine Kürzung des Pflegegeldes. Auch ein zweiwöchiger Urlaub mit nur 2 Stunden Vertretung am Tag gilt als tageweise Verhinderungspflege. Achtung: Das nicht verbrauchte Budget verfällt am 31. Dezember.

Leistungen abgelehnt, was nun?

Lehnt Ihre Krankenkasse die Leistungen häuslicher Krankenpflege auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung ab (z.B. die tägliche Medikamentengabe), können Sie selbst bzw. mit Hilfe Ihrer Angehörigen in den Widerspruch gehen. Als Pflegedienst erbringen wir keine Rechtsberatung. Inzwischen gibt es für diese standardisierten Verfahren juristische Anbieter, die sich auf den „HKP-Widerspruch“ spezialisiert haben, und die leicht im Internet zu finden sind.


Wahl eines Pflegedienstes

Wie finde ich einen Pflegedienst?

Sie können Ihren Pflegedienst unabhängig vom Wohnort frei wählen. Das gilt z.T. auch für betreutes Wohnen. Informieren Sie sich z.B. über das Internet: Wie präsentiert sich der Pflegedienst online? Welche Bewertungen hat er? Wie transparent ist er? Als unabhängiger Akteur ist der Pflegestützpunkt ein guter Anlaufpunkt für Beratung und Informationen. Lassen Sie sich ggf. von Freunden und Bekannten eine persönliche Empfehlung geben. Die Aufnahme auf eine Warteliste bei einem Pflegedienst mit einem guten Ruf kann empfehlenswert sein.

Welche Rolle spielt mein Wohnort?

Pflegedienste haben meist begrenzte Einzugsbereiche und gewachsene Touren mit einem festen Kundenstamm. Ob sich in den Touren noch ein freier Platz schaffen lässt, kann sich z.T. tagesaktuell ändern und hängt von Ihrem gewünschten Leistungsumfang sowie Ihrer zeitlichen Flexibilität ab. Denn je nach Wegezeit und Leistung könnte die Neuaufnahme eines Kunden die Tour z.B. um eine Stunde verlängern und damit einen Konflikt mit dem Arbeitszeitgesetz bedeuten.


Leistungen und Kosten

Wie wird meine ambulante Pflege finanziert?

Die Pflege zu Hause wird finanziert aus den Leistungen der Pflegekasse (SGB XI – Pflegegrad), der Krankenkasse (SGB V – ärztliche Verordnung), als Privatzahler und z.T. über den Sozialhilfeträger. Die Pflegeversicherung ist keine Vollkaskoversicherung. Je nach Bedarf ist daher eine private Zuzahlung zu leisten oder der Sozialhilfeträger einzubeziehen. Letzteres erfordert zunächst einen Vor-Ort-Termin durch die Behörde, die den individuellen Bedarf festlegt.

Welche Kosten entstehen mir?

Die Preise werden in einer Vergütungsvereinbarung mit den Pflege- und Krankenkassen für alle ambulanten Pflegedienste in Schleswig-Holstein jährlich zum 1. Januar festgelegt. Pflegekasse: Die Leistungen der Pflegegrade sind als Leistungskomplexe (LK) beschrieben. Jeder LK hat eine feste Punktzahl, jeder Pflegedienst einen speziellen Punktwert. In Verbindung mit der Anfahrtspauschale ergibt sich daraus der feste Preis für eine Leistung. Ein individuelles Angebot über die gewünschten Leistungen pro Monat sorgt im Vorfeld für Ihre Kostentransparenz. Krankenkasse: Hier erhält der Pflegedienst pro Einsatz eine sogenannte Behandlungspflegepauschale auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung. Die Kombination von Leistungen der Pflege- und Krankenkasse ist möglich. Nicht erbrachte Leistungen werden selbstverständlich nicht in Rechnung gestellt.

Erhalte ich einen Vertrag?

Alle Kunden erhalten von HorizontCare einen umfassenden Pflegevertrag in doppelter Ausfertigung (inklusive Angaben zum Datenschutz). Alle Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gern. Sofern Leistungen der Pflegekasse in Anspruch genommen werden, sorgt zudem ein schriftliches Angebot für einen Standard-Monat für Kostentransparenz. Die Leistungen der Krankenkasse (auf ärztliche Verordnung) werden direkt mit der Kasse abgerechnet. Zum Ende jeden Monats unterschreibt der Kunde für die Abrechnung einen monatlichen Leistungsnachweis, auf dem das Team seine Einsätze fortlaufend dokumentiert hat.

Fahren Sie mich zum Arzt / Einkaufen?

Nein, wir bieten keine Fahrdienste an. Pflegedienste dürfen ohne Zulassung keine Personen befördern. Gern begleiten wir Sie aber nach vorheriger Absprache zu Terminen oder zum Einkaufen – im Taxi, im Bus oder zu Fuß. (Auch kann unser Team gern für Sie einkaufen.) Die Kosten für die jeweilige Fahrt trägt der Kunde selbst. Zum Teil besteht die Möglichkeit der Übernahme durch die Krankenkasse.

Erhalte ich eine Haushaltshilfe?

Ja, zum Leistungsangebot der Pflegekasse zählen auch Hilfen bei der Haushaltsführung, beim Wäsche waschen sowie beim Einkauf. Dabei ist die Zahl der Punkte, die pro Woche abrechenbar ist, im Rahmen der Pflegegrade 2 bis 5 vonseiten der Kasse begrenzt. Der Entlastungsbetrag nach § 45b mit seinen 125 Euro im Monat erweitert den Spielraum wiederum. Hierzu beraten wir Sie gern. Bitte beachten Sie, dass Leistungen im Haushalt vonseiten der Kassen auf das nähere Umfeld des Pflegebedürftigen beschränkt sind. D.h. Gartenarbeiten, das Entrümpeln von Keller und Dachboden oder die nur von Angehörigen genutzten Zimmer zählen nicht dazu. Aufgrund der hohen Nachfrage ist bei Haushaltsleistungen derzeit mit Wartezeiten zu rechnen.

Bieten Sie auch Betreuung an?

Ja, über den Entlastungsbetrag oder über den Pflegegrad (sowie für Privatzahler) bieten wir auch pflegerische Betreungsmaßnahmen durch qualifizierte Betreuungskräfte an. Hierzu zählt u.a. die Begleitung bei Aktivitäten und Hilfen zur Orientierung und Gestaltung des Alltags sowie zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte. Aber auch Hilfen bei der Sicherstellung der selbstverantworteten Haushaltsführung sowie zur emotionalen Sicherheit des Pflegebedürftigen und zur Vermeidung von Selbst- oder Fremdgefährdung.

Richten Sie mir einen Hausnotruf ein?

HorizontCare hat mit zwei Kooperationspartner – MEBO und LIBIFY –, bei denen Sie auf Wunsch Kunde werden können. Beim Hausnotruf trägt der Pflegebedürftige einen Knopf am Handgelenk oder um den Hals gelegt, mit dem jederzeit ein Notruf mit Aktivierung einer Freisprechfunktion ausgelöst werden kann. Auch ein mobiler Notruf für unterwegs mit einer GPS-Ortung ist möglich. Ein Notruf landet in der Alarmzentrale unserer Kooperationspartner. Je nach individueller Absprache wird dann entweder ein Angehöriger oder direkt der Pflegedienst angerufen. Zeichnet sich ein medizinischer Notfall ab, wird sofort der Rettungsdienst alarmiert. Ansonsten haben wir rund um die Uhr eine Pflegekraft in der Rufbereitschaft für Einsätze im häuslichen Umfeld. Wer einen Hausnotruf nutzt, sollte seine Schlüssel immer beim Pflegedienst hinterlegen. Über die Kosten beraten wir Sie gern.

Führen Sie Beratungseinsätze durch?

Sofern Pflegegeld bezogen wird, ist je nach Pflegegrad einmal halbjährlich (Pflegegrad 2 und 3) bzw. einmal vierteljährlich (Pflegegrad 4 und 5) ein Beratungseinsatz zu Hause verpflichtend. Hierfür kann der Pflegebedürftige einen zugelassenen Pflegedienst seiner Wahl beauftragen, wie z.B. HorizontCare. Bitte achten Sie aufgrund der Fristsetzung der Pflegekasse darauf, rechtzeitig und mit Vorlauf einen Termin bei uns anzufragen.


Organisatorisches

Wie sind Ihre Öffnungszeiten?

Unsere Sprechzeiten vor Ort in der Alten Wache erfolgen aufgrund der Coronapandemie zurzeit nur nach telefonischer Vereinbarung. Erstgespräche finden gern auch bei Ihnen vor Ort statt! Unterlagen können Sie am besten über die Touren zurücksenden oder ggf. in den Briefkasten im Erdgeschoss einwerfen.

Wie sind Sie telefonisch zu erreichen?

Unsere telefonischen Sprechzeiten sind montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr unter (04541) 89 53 305. Für unsere Kund:innen sind wir unter dieser Nummer im Notdienst auch rund um die Uhr erreichbar. Anrufe unserer Hausnotruf-Kooperationspartner haben dabei höchste Priorität. Sollten Sie uns aus verschiedenen Gründen nicht gleich beim ersten Anruf erreichen, hinterlassen Sie bitte einen Rückrufwunsch mit dem Grund Ihres Anrufs oder senden Sie uns eine E-Mail. Wir rufen je nach Dringlichkeit Ihres Anliegens zurück.

Wie pünktlich ist der Pflegedienst?

Bitte haben Sie Verständnis, dass die Bedarfe der Kunden trotz aller Vorplanung nicht jeden Tag gleich sind. Ein zusätzlicher Patient musste geduscht werden. Eine Medikamentenbox war zu richten. Ein aufwändiger Verbandswechsel stand an. Ein Patient war gestürzt, sodass erst der Rettungsdienst dazukommen musste. Ein anderer sagte kurzfristig ab. Eis musste morgens vom Auto gekratzt werden. Straßenverkehr und Parkplatzsuche gestalteten sich schwierig. Oder die neue Kollegin braucht in ihren ersten Tagen einfach etwas mehr Zeit, um alles zu finden. Auch bei HorizontCare ist spätestens nach sechs Stunden durchgehender Arbeit die gesetzlich vorgeschriebene Pause zu nehmen. Deshalb empfehlen wir, sich eher an Zeitfenstern zu orientieren statt an der Einhaltung exakter Uhrzeiten. Minutengenaue Termine lassen sich wegen der oben beschriebenen Beispiele bei z.T. über 20 Einsätzen in den Touren nicht durchgehend realisieren. (Bei Haushalts- und Betreuungsleistungen sind Termine aufgrund fester Wochenstundenpläne dagegen leichter umsetzbar.)

Werden meine Schlüssel sicher verwahrt?

Bei uns hinterlegte Schlüssel werden verschlossen aufbewahrt. Außerdem sind sie durch eine Nummer anonymisiert, mit der unbeteiligte Dritte nichts anfangen können. Kein Schlüssel trägt einen Anhänger mit dem Namen oder der Anschrift eines Kunden.

Muss ich ggf. Einsätze absagen?

Wir bitten Sie aus organisatorischen Gründen, geplante Einsätze mindestens 24 Stunden vorher telefonisch, per E-Mail oder als persönliche Info an unser Team abzusagen. Selbst wenn Sie noch eine Stunde vorher absagen, hilft uns dies mehr, als eine vergebliche Anfahrt in Verbindung mit der Sorge, ob alles in Ordnung ist. Denn je nach vereinbarter Leistung (z.B. Sicherheitsbesuch oder Blutzuckerkontrolle) kann der Pflegedienst bei Nichtantreffen zu einem fest vereinbarten Zeitpunkt verpflichtet sein, von der Polizei bzw. Feuerwehr die Haustür notöffnen zu lassen. Sagen Sie daher Einsätze, die ausfallen sollen, bitte unbedingt vorher ab. Andernfalls kann Ihnen außerdem die Einsatzpauschale für die vergebliche Anfahrt berechnet werden.


Jobs

Haben Sie Stellen ausgeschrieben?

Hier finden Sie die aktuellen Jobangebote von HorizontCare. Wir freuen uns auch immer über Initiativbewerbungen und führen gerne Kennlerngespräche.

Kann ich ein Praktikum bei Ihnen machen?

Gern können Sie sich um ein Praktikum bei uns bewerben. Es sind maximal zwei Praktikantinnen oder Praktikanten zeitgleich möglich. Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen.

Wie bewerbe ich mich bei Ihnen?

Senden Sie uns Ihre Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse usf.) bitte als PDF-Datei an info@horizontcare.de. Informationen für Bewerber:innen gemäß DSGVO finden Sie hier. Bei Fragen melden Sie sich unter Telefon (04541) 89 53 305.

 


Diese häufigen Fragen (Frequently Asked Questions oder FAQ) und unsere Antworten darauf wurden von HorizontCare verfasst. Unsere Formulierungen unterliegen dem Copyright und dürfen daher nicht frei kopiert werden.