Seit dem 01.01.2017 gelten die neuen Pflegegrade. Von der größten Reform der Pflegeversicherung seit ihrem Bestehen profitieren vor allem diejenigen, die im Alltag nicht mehr so gut zurechtkommen, d.h. Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Hier können Sie sich über Ansprüche aus der gesetzlichen Pflegeversicherung informieren, sofern Leistungen von einem Pflegedienst durchgeführt werden. Zum 01.01.2022 wird die Höhe der Sachleistungen angepasst.