Leistungen bei Betreuung durch einen Pflegedienst
Ihre Ansprüche aus der gesetzlichen Pflegeversicherung
1. Entlastungsbetrag (§ 45b SGB XI): 125 Euro monatlich
z.B. Vorlesen aus der Zeitung, Begleitung beim Spazieren, Hilfe beim Reinigen und Wäschewaschen sowie – nur bei Pflegegrad 1 – Hilfe bei der Körperpflege
2. Pflegehilfsmittel (§ 40 Abs. 1-3 SGB XI): 40 Euro monatlich
Pflegen neben einem Pflegedienst z.B. auch Angehörige, werden auf Antrag zusätzlich die Kosten für sogenannte „zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel“ (z.B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Betteinlagen) in Höhe von bis zu 40 Euro im Monat erstattet.
TIPP: Technische Hilfsmittel wie Rollstühle, Rollatoren und Pflegebetten erhalten Sie über ein ärztliches Rezept. Diese Hilfsmittel sind grundsätzlich nicht in der Höhe der Erstattung begrenzt, es können jedoch Zuzahlungen anfallen.
3. Wohnumfeldverbesserung (§ 40 Abs. 4 SGB XI): je bis 4.000 Euro
Auf Antrag wird die Verbesserung des Wohnumfelds mit Zuschüssen von bis zu 4.000 Euro je Maßnahme unterstützt. Bei weiteren Anspruchsberechtigten im Haushalt kann sich der Betrag auf bis zu 16.000 Euro pro Maßnahme erhöhen. Hierzu zählen technische Hilfen im Haushalt (z.B. ein Treppenlift) und bauliche Veränderungen.
4. Wohngruppenzuschlag (§ 38a SGB XI): 214 Euro monatlich
Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngemeinschaften erhalten pro anspruchsberechtigtem Mitglied einen Wohngruppenzuschlag, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.
5. Pflegekurse für Angehörige (§ 45 SGB XI): kostenfrei
Sie haben Fragen? Wir beraten Sie gern!