Ratzeburg/Mölln, 19. Juli 2019. Die ambulante Pflege in Schleswig-Holstein erhält zum 01.09.2019 neue Leistungskomplexe (LK). Nach fast zweieinhalbjährigen Verhandlungen wurde das System verändert und ein neuer Rahmenvertrag für SGB-XI-Leistungen vereinbart. Hintergrund ist der 2017 eingeführte neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, der es notwendig machte, das bestehende System zu überarbeiten.

„Alle Kunden von HorizontCare in den Pflegegraden 2 bis 5 mit Leistungen der Pflegekassen erhalten seit Mitte Juli rechtzeitig vorab einen Kundenbrief mit einem ins neue System übersetzten Angebot“, so Geschäftsleiter Timon Kronenberg. „Die vereinbarten Leistungen sind weiterhin gesichert.“ Bis auf wenige Ausnahmen sei die Punktzahl (und damit der Preis) der meisten Leistungen gleichgeblieben.

Als neue LK sind dazugekommen:
P4 – gezielte Förderung der Selbständigkeit
P5 – Einsatz für unvorhergesehene Bedarfe
P6 – Sicherheitsbesuch
K5 – Positionierung/Lagerung
K6 – Gezielte Mobilisation
K7 – Kleine Mobilisation
K14 – Hilfe beim Bekleidungswechsel / Aufstehen / Zubettgehen


Übersicht

Leistungskomplexe nach SGB XI für die ambulante Pflege in Schleswig-Holstein zum 01.09.2019 (neue LK in rot)

Pflegeprozessbezogene Maßnahmen

P1 – Aufnahmeprozess (1.200 Punkte)

P2 – Folgebesuch zur Aktualisierung der Pflege (600 Punkte)

P3 – Beratungsbesuch nach § 37.3 (1.050 Punkte)

P4 – Gezielte Förderung der Selbständigkeit (270 Punkte)

P5 – Einsatz für unvorhersehbare Bedarfe (660 Punkte)

P6 – Sicherheitsbesuch (150 Punkte)


Körperbezogene Pflegemaßnahmen

K1 – Kl. Morgen- bzw. Abendtoilette mit Hilfe beim Aufsuchen / Verlassen des Bettes (270 Punkte)

K2 – Kl. Morgen- bzw. Abendtoilette (230 Punkte)

K3 – Gr. Morgen- bzw. Abendtoilette mit Hilfe beim Aufsuchen / Verlassen des Bettes (440 Punkte)

K4 – Gr. Morgen- bzw. Abendtoilette (380 Punkte)

K5 – Positionierung/Lagerung (120 Punkte)

K6 – Gezielte Mobilisation (270 Punkte)

K7 – Kleine Mobilisation (120 Punkte)

K8 – Hilfe bei der Nahrungsaufnahme (270 Punkte)

K9 – Hilfe bei der Nahrungsaufnahme einer Zwischenmahlzeit (100 Punkte)

K10 – Sondenkost bei implantierter Magensonde PEG (200 Punkte)

K11 – Unterstützung bei Ausscheidungen (120 Punkte)

K12 – Kleine Unterstützung bei Ausscheidungen (60 Punkte)

K13 – Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung (120 Punkte)

K14 – Hilfe beim Bekleidungswechsel / Aufstehen / Zubettgehen (150 Punkte)


Pflegerische Betreuungsmaßnahmen

B1 – Pflegerische Betreuungsmaßnahmen (500 Punkte)

B2 – Kleine pflegerische Betreuungsmaßnahmen (150 Punkte)


Hilfen zur Haushaltsführung

H1 – Reinigung der Wohnung (100 Punkte pro Tag, max. 700 Punkte pro Woche – bei Bündelung allerdings max. 600 Punkte pro Woche)

H2 – Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung (50 Punkte pro Tag, max. 350 Punkte pro Woche – bei Bündelung allerdings max. 300 Punkte pro Woche)

H3 – Wechseln der Bettwäsche (50 Punkte pro Einsatz)

H4 – Einkaufen (60 Punkte pro Tag, max. 420 Punkte pro Woche – bei Bündelung allerdings max. 360 Punkte pro Woche)

H5 – Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit (270 Punkte pro Tag)

H6 – Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit (80 Punkte für 1. und 2. Einsatz, 60 Punkte für den 3. Einsatz)


Punktzahlen

Die genannten Punkte gelten für alle ambulanten Pflegedienste in Schleswig-Holstein. Der Preis für eine Leistung ergibt sich rechnerisch aus dem individuellen Punktwert des jeweiligen Pflegedienstes. Bitte beachten Sie, dass zusätzlich bis zu dreimal täglich eine Einsatzpauschale anfällt.

HorizontCare erstellt allen Neukunden vorab ein individuelles Angebot, aus dem die voraussichtlichen Kosten für einen Standardmonat transparent hervorgehen.
Wir beraten Sie gern!