Ratzeburg/Mölln, 23. Dezember 2019. Die Qualität des ambulanten Pflegedienstes HorizontCare für Ratzeburg, Mölln und Umgebung ist bei der jährlichen Prüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erneut mit dem Gesamtergebnis „sehr gut“ (1,0) beurteilt worden. Das Ergebnis setzt sich zusammen aus den Noten für die Qualitätsbereiche „Pflegerische Leistungen“ (1,0), „Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen“ (1,0) sowie „Dienstleistung und Organisation“ (1,0). Auch die persönliche Vor-Ort-Befragung einer Zufallsstichprobe von Pflegebedürftigen ergab die Note „sehr gut“ (1,1).

Die Qualitätsprüfung durch drei Mitarbeiterinnen des MDK fand am 10.12.2019 ganztägig in der Geschäftsstelle von HorizontCare in der Alten Wache sowie vor Ort bei sechs zufällig ausgewählten Kunden statt. Das Ergebnis wurde dem Pflegedienst am 23.12.2019 mitgeteilt.

Hintergrund zur Qualitätsprüfung
Pflegedienste werden regelmäßig im Abstand von höchstens einem Jahr auf Veranlassung der Landesverbände der Pflegekassen nach einheitlichen Kriterien durch den MDK geprüft. Diese sogenannte Regelprüfung nach § 114 SGB XI bezieht sich insbesondere auf wesentliche Aspekte des Pflegezustands und die Wirksamkeit der Pflege- und Betreuungsmaßnahmen, aber auch auf die Abrechnungen. Die Prüfung wird am Vortag angekündigt. Das Ergebnis wird in Form eines Transparenzberichts im Internet veröffentlicht. Im Schnitt erhalten ambulante Pflegedienste in Schleswig-Holstein die Note „sehr gut“ (1,4).

Beispielfragen gemäß QPR-Richtlinien für die ambulante Pflege:

  • Kann nachvollzogen werden, dass die in Rechnung gestellten [Maßnahmen] im geprüften Abrechnungszeitraum erbracht [sowie vertragskonform in Rechnung gestellt] worden sind?
  • Gibt es wirksame Regelungen (…), die die Einhaltung des Datenschutzes sicherstellen?
  • Werden die individuellen Wünsche zur Körperpflege (…) berücksichtigt?
  • Entspricht die Medikamentengabe der ärztlichen Verordnung?
  • Ist […] eine aktive Kommunikation mit dem Arzt nachvollziehbar?
  • Sind die Mitarbeiter entsprechend ihrer fachlichen Qualifikation eingesetzt worden?
  • Liegen geeignete Dienstpläne [sowie Einsatz-/Tourenpläne] vor?
  • Gibt es einen Fortbildungsplan (…)?
  • Gibt es im Pflegedienst ein angemessenes Hygienemanagement?
  • Wurde die versorgte Person bzw. Angehörige über vorliegende Probleme oder Risiken und ggf. erforderliche Maßnahmen beraten? [z.B. Sturzrisiko, Demenz]
  • Liegt für den geprüften Abrechnungszeitraum ein gültiger Pflegevertrag vor?

Weiterführende Infos:
Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) Teil 1: ambulante Pflege