Ergebnis der jährlichen MDK-Prüfung besser als im Landesdurchschnitt / Steigerung zum Vorjahr

Ratzeburg/Mölln, 29. November 2018. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hat die Qualität des ambulanten Pflegedienstes HorizontCare bei der jährlichen, zweitägigen Regelprüfung nach § 114 ff SGB XI mit der Gesamtnote „sehr gut“ (1,0) bewertet. Dieses Ergebnis setzt sich zusammen aus den Noten für die Qualitätsbereiche „Pflegerische Leistungen“ (1,0), „Ärztlich verordnete pflegerische Leistungen“ (1,0) und „Dienstleistung und Organisation“ (1,0). Auch die persönliche Befragung einer Stichprobe von Patienten des Pflegedienstes durch den MDK mit bis zu 12 Fragen ergab die Note 1,0.

„Ich freue mich sehr über das beste Prüfungsergebnis seit dem Bestehen von HorizontCare“, sagt Detlef R. Pohl, Inhaber und Pflegedienstleiter. „Gegenüber der bereits sehr guten Vorjahres-Gesamtnote 1,4 ist es dem engagierten Team gelungen, die Qualität insgesamt noch einmal zu steigern.“

Die zweitägige MDK-Prüfung fand am 8. und 9. November 2018 in der Geschäftsstelle von HorizontCare in der Alten Wache sowie vor Ort bei Patientinnen und Patienten statt. Per Zufallsstichprobe durch den MDK wurden sieben Patienten des Pflegedienstes ausgewählt und in die Qualitätsprüfung einbezogen.

Hintergrund zur Qualitätsprüfung
Ambulante Pflegedienste werden regelmäßig im Abstand von höchstens einem Jahr auf Veranlassung der Landesverbände der Pflegekassen nach einheitlichen Kriterien durch den MDK geprüft. Diese sogenannte Regelprüfung bezieht sich insbesondere auf wesentliche Aspekte des Pflegezustands und die Wirksamkeit der Pflege- und Betreuungsmaßnahmen, aber auch auf die Abrechnungen. Die Prüfung wird am Vortag angekündigt. Das Ergebnis wird in Form eines Transparenzberichts im Internet veröffentlicht. Im Schnitt erhalten  ambulante Pflegedienste in Schleswig-Holstein die Note „gut“ (1,5).

Beispielfragen gemäß Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR):

  • Kann nachvollzogen werden, dass die in Rechnung gestellten [Maßnahmen] im geprüften Abrechnungszeitraum erbracht [sowie vertragskonform in Rechnung gestellt] worden sind?
  • Gibt es wirksame Regelungen (…), die die Einhaltung des Datenschutzes sicherstellen?
  • Werden die individuellen Wünsche zur Körperpflege (…) berücksichtigt?
  • Entspricht die Medikamentengabe der ärztlichen Verordnung?
  • Ist […] eine aktive Kommunikation mit dem Arzt nachvollziehbar?
  • Sind die Mitarbeiter entsprechend ihrer fachlichen Qualifikation eingesetzt worden?
  • Liegen geeignete Dienstpläne [sowie Einsatz-/Tourenpläne] vor?
  • Gibt es einen Fortbildungsplan (…)?
  • Gibt es im Pflegedienst ein angemessenes Hygienemanagement?
  • Wurde die versorgte Person bzw. Angehörige über vorliegende Probleme oder Risiken und ggf. erforderliche Maßnahmen beraten? [z.B. Sturzrisiko, Demenz]
  • Liegt für den geprüften Abrechnungszeitraum ein gültiger Pflegevertrag vor?

Download
Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) Teil 1: ambulante Pflege mit Anlagen; PDF mit Erhebungsbogen zum Download.

Über HorizontCare
HorizontCare, ambulante Gesundheits- und Krankenpflege Detlef R. Pohl, wurde 2011 gegründet. Der Pflegedienst mit Sitz in Ratzeburg hat fast 40 Mitarbeitende und betreut rund 125 Patienten unter dem Motto „familiär umsorgt“. Täglich ist das Team in Ratzeburg, Mölln und Umgebung mit fünf Fahrzeugen im Einsatz. Inhaber und Pflegedienstleiter des Familienunternehmens ist Detlef R. Pohl.