Zum Jahreswechsel steigen die Leistungsbeträge in der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent. Dies schließt neben den Pflegegraden 2-5 auch die Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie den Entlastungsbetrag mit ein. Die genauen Beträge hat das Bundesgesundheitsministerium nun vorab in einer PDF-Datei veröffentlicht. Die formale Bekanntmachung im Bundesanzeiger erfolge demnach in Kürze.